Institutskennzeichen

  • kurz: IKNR
  • neunstellige Nummer
  • dient der eindeutigen Identifizierung des Krankenhauses
  • wird in den meisten Fällen vom Softwareprogramm automatisch übernommen

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Kranken- kassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.