Entlassungsdiagnose(n)

Diagnose ist:

  • Zuordnung von Krankheitszeichen (Symptomen) zu einem Krankheitsbegriff mittels Diagnostik

Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden,
die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2015 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2014 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2014 aufgenommen worden ist.

Hauptdiagnose

Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.

Berücksichtigt werden:

  • der Verlauf der Krankenhausbehandlung inkl. evtl. aufgetretener Komplikationen
  • erhobene Befunde

Nebendiagnose

Krankheit oder Beschwerden, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose bestehen oder sich während des Krankenhausaufenthalts entwickeln.

Voraussetzung für die Angabe:

  • diagnostische Maßnahme
  • therapeutische Maßnahme
  • erhöhter Pflege- und/oder Überwachungsaufwand


Deutsche Kodierrichtlinien